Rabattaktion

Vor Rabattaktionen keine Preisanhebungen

Steht in einem Geschäft eine angekündigte Rabattaktion bevor, dürfen die zuvor ausgeschriebenen Preise einzelner Produkte nicht angehoben werden. Wäre das der Fall, würde es sich um irreführende Werbung handeln und somit um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Gleiches gilt auch für Produkte die vor der Rabattaktion im Preis gesenkt wurden und beim Start der Rabattaktion [...]