Aufgepasst beim Angebot von scheinbar kostenlosen Einträgen in Internet-Branchenverzeichnissen

Vorsicht sollte geboten sein, wenn man nicht georderte Post von Verzeichnisanbietern bekommt, die einem eine kostenlose Registrierung in Internet-Branchenverzeichnissen zusichern. Nicht selten kommen am Ende unverhältnismäßig hohe Kosten auf den Registrierten zu, die sich allerdings nur im Kleingedruckten wiederfinden lassen. Reicht man dann im Nachhinein eine Beschwerde über die entstandene Rechnung ein, wird der Verzeichnisanbieter auf die im Kleingedruckten stehenden Geschäftsbedingungen hinweisen.

Doch damit werden Anbieter, die ihre Kosten nur im Kleingedruckten versteckt aufführen, zukünftig keine Chance mehr haben, so entschied das Amtsgericht München. Der Preis muss klar und deutlich zu finden sein, ist er nur klein in den Geschäftsbedingungen abgedruckt, muss man die Rechnung nicht bezahlen, denn: Solche Klauseln sind überraschend und damit unwirksam. (Amtsgericht München, 9.4.2008, Aktenzeichen: 262 C 33810/07)

Weitere Informationen: Bekannt wie ein bunter Hund und Artikel-Manager


Aufgepasst beim Angebot von scheinbar kostenlosen Einträgen in Internet-Branchenverzeichnissen wurde am 13.07.09 um 14:51 in Recht & Billig veröffentlicht.
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