Auskunft an den Journalisten

SDrViele fühlen sich von den bohrenden Fragen der Journalisten, die nach Interessantem suchen was sie veröffentlichen können, einfach nur belästigt anstatt gerne Auskunft zu geben.

Nicht selten werden Journalisten deshalb mit “kein Kommentar” abgewiesen und bekommen die oftmals zu Recht entstandene Wut des Befragten zu spüren.

Doch dieses ist nach Regelung des Landespressegesetzes nicht rechtens. Es besagt nämlich, dass Journalisten Anspruch auf Auskunft öffentlicher Institutionen – Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden – haben, sofern die Information nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder gar die innere oder äußere Sicherheit gefährden.

Auch Krankenhäuser, Theater und Schwimmbäder unterliegen dieser Auskunftspflicht, und je nach Thematik kann genau diese auch als Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz oder Verbraucherinformationsgesetz bezeichnet werden.

Das ganze soll eine uneingeschränkte Pressefreiheit gegenüber dem Staat garantieren. Antwortet man aus Gründen der Wahrung von Persönlichkeitsrechten nicht, ist dies zwar erstmal erlaubt, allerdings kann sich der Journalist in die-sem Fall auf sein Recht berufen und eine norma-lerweise zügige gerichtliche Erlaubnis einholen, welche dann bestimmt zu keiner positiven Berichterstattung führt.

Um das zu umgehen, sollte man den Journalisten von vornherein eine gewisse Transparenz bieten, sie nach ihrer verfolgten Intention befragen und in welchem Zusammenhang die Fragen stehen. Zudem ist es von Vorteil dem Journalisten anzubieten, die erwünschten Informationen schnellstens zusammenzutragen und dann zurückzurufen. Das verschafft einem Zeit sich auch noch mit dem Vorgesetzten abzustimmen, welche Informationen herausgegeben werden können und sollen.

Außerdem eignet sich, mit Einverständnis auf Seiten des Journalisten, eine schriftliche Antwort, denn das gesprochene Wort kann schnell falsch interpretiert werden. Wichtig ist es, für eine Auskunft niemals Geld zu verlangen, denn diese ist gebührenfrei. Einzige Ausnahme hierbei sind Kopierarbeiten in hohem Umfang oder hohe Portokosten, diese dürfen in Rechnung gestellt werden.

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Martin Pritzkow
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Auskunft an den Journalisten wurde am 16.08.10 um 13:38 in Pressemitteilungen veröffentlicht.
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