Gefahren beim Verkauf auf Amazon

Gefahren beim Verkauf auf Amazon

Bei steigender Beliebtheit auf Amazon zu handeln, sind auch die Abmahnzahlen nach oben gegangen. Zusammenhängend damit lauern besonders Abmahngefahren, die mit den Abläufen und Einstellungen von Amazon zusammenhängen. Weiterhin unklar ist beispielsweise die rechtliche Situation wegen der Widerrufsfrist (14tägig oder einen Monat). Hier gibt es der Rechtssprechung zufolge noch keine eindeutige Linie. Um diesem zu entgehen sollte der Händler auf jeden Fall für den Fristlauf klarstellen, wann der Vertragsschluss erfolgt, z.B. in dessen AGB’s. Um ganz sicher zu gehen, sollte eine einmonatige Frist gewährleistet werden.

Auch wegen Markenrechtsverletzung wird abgemahnt. So müssen nun seit 01.03.2009 alle Artikel in den Bereichen “Küche, Haus und Garte” mit dem EAN-Code angegeben werden. Durch diesen Code werden die Artikel katalogisiert und den entsprechenden Unterkategorien bei Amazon zugeteilt. Damit werden außerdem die Artikelnennung und Produktbeschreibungen des einstellenden Händlers mit den Angaben aus der AmazonDatenbank überschrieben.

Doch hierbei kann es zu, für den Händler oft unvermeidbaren, Markenrechtsverletzungen kommen. So war es z.B. der Fall bei einem Händler, der ein Kochmesser angeboten hat. Amazon überschrieb diese Dateien mit der dem Unternehmen zur Verfügung stehenden ExcelTabelle, in der Artikeldaten wie eigene Artikelnummer, EANCode, Produktname, Produktbeschreibung, verfügbare Anzahl, Lieferzeit, URL des Produktbildes, Größe, Gewicht, etc. eingetragen sind.

Heraus kam das eigentlich heißende Messer “Victorinox SANTOKU Messer mit Fibroxgriff und Kullenschliff” mit dem ersetzenden Produktnamen “Victorinox – Japanisches Kochmesser, Fibrox, Santoku” und einer daraufhin folgenden Abmahnung eines großen MesserImporteurs, mit der Begründung, es würde bei Amazon ein japanisches Kochmesser angeboten, welches nicht in Japan hergestellt wird. So lässt sich also sagen, dass die Rechtsverletzung ausschließlich durch die Katalogisierung der Artikel, die sich nach der Angabe des geforderten EAN-Codes richtet, verursacht wird.

Denn lädt ein Händler ein Produkt mit noch nicht bestehender EAN-Nummer hoch, wird dessen Angabe von Produktname, Beschreibung und Bild in der AmazonDatenbank gespeichert, und lädt danach ein weiterer Händler ein Produkt mit identischer EANNummer hoch, werden die Daten des ersten Händlers (der den Artikel angelegt hat) übernommen. Deshalb gilt für Händler, die den Verkauf über Amazon betreiben, größte Vorsicht. Stets sollte eine genaue Prüfung bei neuen Angeboten auf deren Inhalte durchgeführt werden.

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Gefahren beim Verkauf auf Amazon wurde am 30.05.09 um 14:37 in Abmahnungen vermeiden veröffentlicht.
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