Häufig vernachlässigte Grundregeln für Ihren Newsletter
Für die Werbung per E-Mail-Newsletter gibt es einige unverzichtbare gesetzliche Regeln. Sie sind zwar den meisten Versendern bekannt, nicht immer werden sie jedoch vollständig beherzigt.
Damit Ihr Newsletter formal absolut einwandfrei ist, denken Sie bitte an die folgenden Grundsätze:
- Einwilligung: Das Versenden von E-Mail-Newslettern ohne Einwilligung des Adressaten ist unzulässig. Das gilt gleichermaßen für private Verbraucher wie für Geschäftskunden.
- Anonymität: Außer der E-Mail-Adresse darf es für Interessenten beim Abonnieren Ihres Newsletters keine weiteren Pflichtfelder zu persönlichen Daten geben, damit eine anonyme Nutzung möglich ist.
- Kündigung: Ein E-Mail-Newsletter muss eine Abbestellmöglichkeit haben. Diese muss am Ende jeder Ausgabe deutlich lesbar sein. Bereits bei der Bestel-lung eines Newsletters sollte der Nutzer deutlich darauf hingewiesen werden, dass der Bezug des Newsletters jederzeit ganz einfach gekündigt werden kann.
- Datenschutzhinweis: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse oder weitere Daten speichern, müssen Sie auf die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung hinweisen.
- Koppelungsverbot: Die Einwilligung des Nutzers für den Erhalt des Newsletters darf nicht gekoppelt werden mit dem Einverständnis der Erbringung von Telediensten und der Weitergabe der Daten an Dritte für andere Zwecke.
- Nutzungsprofile: Speicherung von Nutzerprofilen sind nur anonym zulässig, das heißt, sie dürfen nicht mit der E-Mail-Adresse zusammengeführt werden.
- Impressum: Ihr Newsletter benötigt einen korrekten Erscheinungsvermerk mit Namen, Anschrift, Vertre-tungsberechtigtem, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Handelregister- und Steuernummer.
Weitere Informationen: Schreib Dich reich
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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