Harter Fall, sanfte Landung

3935599935Eine Abfindung federt die Folgen einer Kündigung ab und erleichtert den Wiedereinstieg. Wann aber besteht Anspruch auf eine Abfindungszahlung?

Wenn sie im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist, steht sie jedem scheidenden Mitarbeiter zu. Auch wenn eine Firma ihre Produktion ins Ausland verlegt, haben die Mitarbeiter Anspruch auf eine Abfindungspauschale. In anderen Fällen sollten Rechtsberater eingeschaltet werden. Ist der Stellenabbau aus der Luft gegriffen oder der Sozialplan nicht eingehalten, kann geklagt werden.

Eine Kündigungsschutzklage muss allerdings innerhalb von drei Wochen eingereicht werden. Im Prinzip wird hier auf Wiedereinstellung geklagt. In der Regel wird sich dann aber auf eine Abfindungssumme geeinigt, weil beide Parteien nicht mehr miteinander arbeiten möchten, so argumentieren die Anwälte. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach der Zeit der Anstellung, pro Jahr Beschäftigung wird etwa 50 Prozent des Brutto-Monatsgehalt gezahlt. Manchmal schlägt der Chef von vornherein eine Abfindungssumme vor, im Gegenzug soll der Arbeitnehmer auf eine Klage verzichten. Wer hofft, vor Gericht mehr Geld zu erstreiten, hat die Möglichkeit, die Abfindung abzulehnen.

Abfindungszahlungen sind allerdings ausgeschlossen, wenn die Beschäftigungszeit kürzer als sechs Monate war oder wenn in der Firma weniger als fünf Mitarbeiter hat.

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Harter Fall, sanfte Landung wurde am 21.12.11 um 09:46 in Abmahnungen vermeiden, Allgemein, Recht & Billig veröffentlicht.
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