Kosten für eine Domain sind keine Betriebsausgaben
Die Kosten für eine registrierte Internetadresse dürfen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (AZ: 2 K 1431/03). Bei der Domain handle es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das sich nicht abnutze, so die Richter. Deshalb könne man die anfallenden Kosten nicht als Betriebsausgaben abziehen. Das letzte Wort in dieser Sache hat jedoch der Bundesfinanzhof (AZ: III R 6/05).
Wer in gleicher Sache mit dem Finanzamt im Streit liegt, sollte mit Hinweis auf das laufende Verfahren Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen
Weitere Informationen: So brummt Ihr Laden und Goldmine Public Domain
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