Mit Selbstverständlichkeiten dürfen Sie nicht werben
Es ist die gängigste Floskel bei eBay-Auktionen:
„eBay-Gebühren ich, Versand Du!“ Trotzdem wurde er für zwei Verkäufer zum Verhängnis. Sie wurden wegen dieses Satzes abgemahnt, was die Gerichte jeweils bestätigten. Die Klausel sei, besonders wenn sie speziell hervorgehoben werde, als irreführende Werbung zu bezeichnen.
Dieser Hinweis auf die Gebührenübernahme erübrige sich nämlich, weil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay ohnehin festlegen, dass der Verkäufer die Gebühren zu zahlen hat. Insofern ist der Hinweis überflüssig und, wenn ausdrücklich damit geworben wird, sogar irreführend. Dieser Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wurde deshalb schon mehrmals erfolgreich abgemahnt.
(Oberlandesgericht Hamburg, AZ: 5 W 129/07)
(Kammergericht Berlin, AZ: 5 W 304/07)
Weitere Informationen: Goldmine Ebay
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