Neues Gesetz gegen zwielichtige Telefonwerber
Der Bundestag entschied jetzt, dass zukünftig Verbraucher besser vor unerwünschter Telefonwerbung und vor fernmündlich untergeschobenen Verträgen geschützt werden sollen. Verstoßen Call Center gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung, müssen sie künftig bis zu 50.000 Euro Bußgeld zahlen.
Ebenfalls besagt das Gesetz, gilt ein Werbeanruf nur als zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, solche Anrufe erhalten zu wollen. Und, die Rufnummer darf nicht mehr unterdrückt werden, ansonsten wird ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro riskiert. Auch Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig ebenso widerrufen werden, wie bei alle anderen am Telefon geschlossenen Verträge. Bei fristgerechter Widerrufung des Vertrags durch den Verbraucher, braucht er diesen nicht erfüllen.
Und noch eins wird bei den Vorschriften von telefonischen Verträgen für Handy, Strom oder Gas oben draufgelegt. Demnach bedarf es bei einem Anbieterwechsel künftig der Schriftform mit einer Unterschrift des Verbrauchers. Es kann somit nicht mehr am Telefon zu sogenannten Abo-Fallen kommen, in denen ohne Wissen des Kunden ein Wechsel zu einer möglichen teureren Dienstleistung vorgenommen wird.
Weil ihnen das Gesetz nicht weit genug geht, lehnten es Grüne und Linke ab, denn ihrer Meinung nach sollte es zudem eine schriftliche Bestätigung für telefonisch vereinbarte Verträge geben.
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