Online-Shop: Vermeiden Sie Abmahnungen

Auf die strengen Regeln in der Onlinewelt, wie z.B. die Impressumspflicht, weisen wir Sie in regelmäßigen Abständen hin (siehe auch den Artikel „Alles, was Sie für Ihr Impressum im Internet wissen müssen“ in dieser Ausgabe auf S. 6). Es gibt aber auch andere kleine Fallstricke auf Ihrem Online-Shop, die zu Abmahnungen führen können. Wir nennen Ihnen die häufigsten:

  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen befinden sich in einem zu kleinen Scrollfenster
  • Die Angabe, dass „alle Angebote freibleibend und unverbindlich“ sind
  • Die Gewährleistung wird begrenzt oder gar ausgeschlossen
  • Der Verkäufer behält sich die Wahl der Gewährleistungsart vor
  • Beschränkung der Haftung auf den Kaufpreis
  • Der Verkäufer schließt seine Verantwortung nach übergabe an den Transport aus
  • Vorschreiben einer unverzüglichen Anzeigepflicht bei Transportschäden
  • Festlegung unverbindlicher oder nicht hinreichend bestimmter Lieferfristen
  • Verwendung von änderungsvorbehalten zu Lieferbedingungen
  • Vorbehalt zu Teillieferungen
  • Verwendung der Salvatorischen Klausel (Ausschluss des § 139 BGB; die Klausel soll sicherstellen, dass die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung des Vertrags nicht die Nichtigkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge hat).

Dieses sind nur einige der häufigsten Abmahnungsgründe, mit denen sich Juristen auseinander zu setzen haben. Aus diesem Grunde sollten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf jeden Fall von einem Anwalt prüfen lassen, der sich auf IT- und Online-Recht spezialisiert hat.

Weitere Informationen: So brummt Ihr Laden und Geheimnisse des Geldmachens


Online-Shop: Vermeiden Sie Abmahnungen wurde am 15.07.09 um 10:03 in Online-Marketing, Recht & Billig veröffentlicht.
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