Werbung am Auto: Gesetzliche Fallstricke
Ein Auto als Werbeträger ist mit Umsicht oder mit einer expliziten Genehmigung der Stadt abzustellen. Wenn Sie nämlich ein mit Reklame beschriftetes Fahrzeug zu lange an einem werblich günstigen Standort parken, überwiegt der Einsatz als Werbefläche gegenüber dem als Transportmittel.
Baurechtlich gesehen findet hier deshalb Außenwerbung statt. Sehen die Behörden diesen Umstand gegeben, dann ist ein Ordnungsgeld fällig. Auch Abmahnungen von Mitbewerbern sind denkbar.
Weitere Informationen: Der AutoFuchs
BusinessLetter
Martin Pritzkow
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