Zur Impressumspflicht im Internet

Gewerblichen Betreibern von Onlineseiten soll durch den neuen Leitfaden des Bundesjustizministeriums der Justiz (BMJ) dabei geholfen werden, die Anbieterkennzeichnung auf deren Webseiten auf Vordermann zu bringen. Der Leitfaden stellt Hilfen zu Angaben, die ein Impressum unbedingt enthalten muss, bei Handlungsbedarf und ob die Anbieterkennzeichnungen nach den geltenden Vorgaben gestaltet sind.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklärte zum neuen Leitfaden: “Mit diesem Angebot wollen wir zu mehr Rechtssicherheit beitragen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die Waren und Dienste im Internet anbieten, sollen zukünftig auf einen Blick erkennen können, was sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.”

Allerdings, so Brigitte Zypries, schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet könne der Leitfaden jedoch keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten. Wer den Leitfaden befolgt, könne jedoch die Gefahr einer berechtigten Abmahnung verringern. www.bmj.de/musterimpressum

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Zur Impressumspflicht im Internet wurde am 13.05.09 um 08:02 in Abmahnungen vermeiden veröffentlicht.
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